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Wir
erheben
von Ihnen pro Beratungsstunde einen Kostenbeitrag,
der sich nach Ihrem Familien-Nettoeinkommen richtet - und nach der Zahl
der Menschen, die davon leben müssen. So zahlt etwa ein/e Alleinstehende/r
mit einem Nettoeinkommen von € 1500 einen Beitrag von € 30,-
; ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von € 2000 und zwei
Kindern hingegen € 25,- . Den für Sie maßgeblichen Betrag
besprechen Sie mit Ihrem Berater.
Sollten Sie diesen Betrag nicht aufbringen können,
sprechen Sie bitte mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin,
und setzen Sie mit ihm/ihr gemeinsam einen angemessenen Betrag fest. Keine
Beratung muß aus Kostengründen scheitern.
Die realen Unkosten
sind in der Regel deutlich höher als Ihr Kostenbeitrag: Der Beratungsstelle
entstehen für jede gehaltene, (aber auch für jede ausgefallene)
Beratungsstunde Kosten in Höhe von ca. € 80,-.
Bitte bezahlen Sie nach
der Stunde bar oder benutzen Sie die Überweisungsformulare. Besprechen
Sie mit der Beraterin oder Berater den Zahlungsmodus.
Bei Terminen,
die nicht drei Tage vorher von Ihnen abgesagt
wurden, stellen wir Ihnen die Hälfte des vereinbarten Kostenbeitrags, mindestens jedoch € 15,- in Rechnung.
Unsere Bankverbindung:
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Eheberatungsstelle
Sparkasse Karlsruhe
Kto-Nr. 9225426
(BLZ 660 501 01)
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