Beratung von Eltern minderjähriger Kinder
60,68% unserer Beratungen fallen unter den Rechtsanspruch des Sozialgesetzbuches VIII. Damit entlasten wir die kommunalen Stellen erheblich. Im Gegenzug unterstützen die Stadt und der Landkreis Karlsruhe unsere Beratungsstelle durch Zuschüsse und tragen als Mitglieder im Trägerverein gemeinsam die Verantwortung für unsere Beratungsstelle.