2024 - Beratung von Eltern minderjähriger Kinder
Deutscher Caritasverband/Harald Oppitz, KNA
60,2% unserer Beratungsfälle sind Fälle nach SGB VIII. Damit entlasten wir die kommunalen Stellen erheblich, da sie ohne uns diese Leistung selbst erbringen müssten. Mit der Stadt Karlsruhe schlossen wir 2024 einen Kooperationsvertrag ab, in dem die Finanzierung der SGB VIII-Fälle ab 2025 verlässlich geregelt ist.
Unser Angebot geht über die rechtlich geregelte Beratung hinaus. Wir sind - Dank der großen Unterstützung der Kirchen - auch in der Lage, Paare nach der Elternphase, kinderlose Paare und Menschen mit Lebens- und Sinnfragen zu begleiten.