2025 - Beratung von Eltern minderjähriger Kinder
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Eltern von Kindern unter 18 Jahren und von jungen volljährigen Kindern haben laut SGB VIII einen Rechtsanspruch auf Beratung bei Krisen, Trennung und Scheidung. Im Jahr 2025 waren 62,8% unserer Fälle solche Beratungen nach SGB VIII. Die kommunalen Stellen, insbesondere die Beratungsstellen der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe, wurden auf diese Weise erheblich entlastet.
Unser Angebot geht zudem über die rechtlich geregelte Beratung von Paaren mit Kindern unter 18 Jahren hinaus. Wir sind - Dank der großen Unterstützung der Kirchen - auch in der Lage, Paare vor und nach der Elternphase, kinderlose Paare und Menschen mit Lebens- und Sinnfragen zu begleiten.
Außerdem leistet EFL-Beratung einen Beitrag zu Demokratie: Unsere Gesellschaft ist zunehmend geprägt von Polarisierung, Sprachlosigkeit und sozialer Vereinzelung. Doch Demokratie lebt vom konstruktiven Umgang mit Unterschiedlichkeit, vom Dialog und von der Fähigkeit, Konflikte zu bearbeiten. EFL-Beratung fördert dieses Beziehungsfähigkeit. Sie unterstützt Menschen dabei, sich selbst und andere besser zu verstehen und mit Konflikten in verschiedenen Lebenskontexten konstruktiver umzugehen.